Familiärer Lebensraum für Kinder

Aufnahme

Die Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh bieten längerfristige Platzierungen für Kinder beiderlei Geschlechts an, sofern andere Unterstützungsmassnahmen nicht mehr zielführend sind.

Das Aufnahmealter liegt in der Regel zwischen 0 – 10 Jahren. Die sozialpädagogischen Einheiten mit familiären Strukturen sind besonders für längerfristige Platzierungen geeignet.

Einweisende Stellen sind Jugendsekretariate, Amtsvormundschaften und Fürsorgeämter.

Aufnahmebedingungen

Nachfolgende Kriterien müssen erfüllt sein, bevor es zu einer Platzierung kommt:

  • Zivilrechtliche Massnahmen nach ZGB Art. 308 ev. in Verbindung mit Artikel 310, bzw. 368.
  • Alter und Geschlecht passen zur bestehenden Familienstruktur.
  • Genügend Voraussetzungen, um die öffentliche örtliche Schule besuchen zu können. Falls dies nicht möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, ob ein anderes geeignetes schulisches Angebot in der näheren Umgebung vorhanden ist.
  • Wenn möglich Einverständnis der Eltern.
  • Wenn möglich Einverständnis des Kindes.
  • Vorliegende schriftliche Kostengutsprache.

Platzierungsgrundlage ist nebst den entsprechenden Gesetzesgrundlagen der unterschriebene Aufenthaltsvereinbarung, sowie die erteilte Kostenübernahmegarantie (KÜG).

Aufnahmeverfahren

  • Telefonische Anfrage
  • Institutionsbesichtigung
  • Mündliche Anmeldung
  • Schriftliche Unterbringungsanfrage
  • Schnupperbesuch
  • Aufenthaltsvereinbarung
  • Schriftliche Anmeldung
  • Aufnahmeentscheid
  • Eintrittsdatum festlegen

Kosten

Die Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh sind finanziell eigenständig. Sie sind ein Angebot der Heimpflege des Kantons Zürich und finanzieren sich durch die in der Rahmenvereinbarung geregelten Fixtarife.

Freie Plätze

Kein freier Platz verfügbar.

Kontakt

Daniel Heusser
Sozialpädagogische Pflegefamilien SGh
044 915 27 86
eMail

Aufsicht

IVSE
Die sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh sind im Rahmen der IVSE anerkannt und erfüllen deren Richtlinien.

Kantonale Aufsicht
Die Heimaufsicht wird durch das AJB des Kantons Zürich sichergestellt. Diese Stelle erteilt auch die Betriebsbewilligung.

Stiftungsinterne Begleitung
Folgende Instrumente dienen der internen Begleitung der Arbeit der Sozialpädagogischen Pflegefamilien SGh:

  • Bündner Standard
  • Leitlinien der Pädagogischen Angebote
  • Grundlagenpapiere
  • Regelmässige Gespräche (Coaching und MAB)
  • Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
  • Verbundstage
  • Vernetzung
  • Qualitätsentwicklung